Grundsteuer:
Die Raten der Grundsteuer sind jährlich fällig am:
15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November
Sofern Sie sich für die Jahreszahlung entschieden haben ist diese fällig am 01. Juli.
Die Grundsteuerbescheide werden grundsätzlich nicht mehr jährlich verschickt.
Der Grundsteuerbescheid hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Gewerbesteuer:
Die Raten der Gewerbesteuervorauszahlungen sind jährlich fällig am:
15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November
Wasser- und Abwassergebühren, Niederschlagswasser
Die Abschlagszahlungen für die Wasser und Abwassergebühren sind fällig am:
01. April, 01. Juli, 01. Oktober und 01. Dezember. Die Höhe der Abschläge wird auf der Jahresendabrechnung des Vorjahres bekannt gegeben.
Die Jahresendabrechnung für das Vorjahr geht den Bürgerinnen und Bürgern Mitte Februar zu und ist i.d.R. am 01. März fällig
Mit der Jahresendabrechnung wird auch die Höhe der künftigen Abschläge bekannt gegeben.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist am 15.02. zur Zahlung fällig.
Bankverbindungen:
Volksbank Kirnau eG; IBAN: DE05 6746 1733 0000 0000 35; BIC: GENODE61RNG
Sparkasse Neckartal-Odenwald; IBAN: DE39 6745 0048 0004 0001 62
Sofern Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der Beträge. Falls auch Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindekasse, Frau Mai, Tel. 06295/9201-15; silke.mai@rosenberg-baden.de in Verbindung.
Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Überweisung gebeten, damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Wir möchten darauf hingewiesen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen beginnend mit:
angegeben werden soll, da nur aufgrund dieses Buchungsprogramms die Zahlungseingänge korrekt zugewiesen werden können.
Steuer- und Gebührensätze (auszugsweise)
I. Steuern:
Grundsteuer A | 400 v.H. (Hebesatz) |
Grundsteuer B | 420 v.H. (Hebesatz) |
Gewerbesteuer | 390 v.H. (Hebesatz) |
Hundesteuer: | |
Ersthund | 90,00 € p.a. |
jeder weitere Hund | 180,00 € p.a. |
1. Kampfhund | 450,00 € p.a. |
weiterer Kampfhund | 900,00 € p.a. |
II. Gebühren:
II.A.
Wasser und Abwasser - bis 2021
Wasser je m³ | 3,35 € zzgl. 7 % MwSt. |
Schmutzwasser je m³ | 3,94 € |
Niederschlagswasser je m² | 0,39 € |
Wasser und Abwasser - ab 2022
Wasser je m³ | 3,31 € zzgl. 7 % MwSt. |
Schmutzwasser je m³ | 3,99 € |
Niederschlagswasser je m² | 0,41 € |
II.B Deponiegebühren:
Erdaushub je m³ |
9,00 € |
Gebührenhöhe durch Kreis
II.C Friedhofsgebühren:
Benutzung der Leichenhalle: | |
> zur Aussegnung | 350,00 € |
> Belegung (3 Tage) | 300,00 € |
Reihengrab | 1.300,00 € |
Kindergrab | 500,00 € |
Einzelwahlgrab | 2.100,00 € |
Doppelwahlgrab | 3.000,00 € |
Urnenreihengrab | 650,00 € |
Urnenwahlgrab | 1.600,00 € |
Wiesen-Urnengrab | 650,00 € |
Baumreihengrab | 850,00 € |
Baumwahlgrab | 1.800,00 € |
Bodenrichtwerte:
Eine Liste mit den Bodenrichtwerten zum 31.12.2020 können Sie hier downloaden (pdf, 149 kb).
Hier finden Sie die dazugehörigen Pläne der Ortsteile:
BRW, Ortsteil Bronnacker (pdf, 3.007 kb)
BRW, Ortsteil Hirschlanden (pdf, 5.736 kb)
BRW, Ortsteil Rosenberg (pdf, 3.117 kb)
BRW, Ortsteil Sindolsheim (pdf, 5.178 kb)
Weitere Informationen finden Sie auch hier: Landesportal Gutachterausschüsse (BORIS-BW) Hier einige Hinweise zur Nutzung des Portals.
Bezüglich Detailauskünften und Gutachten wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises bei der Stadt Mosbach.
Kontakt: GutachterAusschuss Geschäftsstelle Neckar-Odenwald-Kreis, Hauptstraße 46, 74821 Mosbach, Tel. (06261) 82-340, E-Mail: k.emig@mosbach.de
Energiemonitor:
Einen Bericht zum Energiemonitor Strom, welcher die Entwicklungen von Strompreis und -verbrauch beinhaltet
wurde 2020 von der EnBW ausgearbeitet und steht hier zum download bereit.